Beispiele

Eine Mandantin ist Halterin eines (geleasten) PKW und eines Kraftrades. Die Prämien für die Kraftfahrtversicherungen beider Fahrzeuge konnte durch geschickten Tausch der Schaden-freiheitsrabatte erheblich reduziert werden. Beim PKW konnte durch Verhandlung mit dem Versicherer ohne Beitragszuschlag die so genannte „GAP“ – Deckung eingeschlossen werden – gerade noch rechtzeitig, da das Fahrzeug einen Monat später im Ausland entwendet wurde.

Ein junges Pärchen, welches bald heiratete und eine gemeinsame Wohnung bezog, freute sich darüber, dass zum einen der in der Hausratversicherung erweiterter Versicherungsschutz beim bestehenden Vertrag verbessert werden konnte und die zweite, nunmehr überflüssige Police teils auch rückwirkend aufgehoben werden konnte.
Auch Personen, die in die private Krankenversicherung wechseln möchten, kommen seit Bestehen der Gesundheitsreform verstärkt Rat suchend vor diesem Entschluss zu uns. Pfiffige Vermittler  weisen in deren verständlicher Provisionserwartung auf die – nicht immer – sehr viel besseren Leistungen und etwas niedrigeren Prämien (in jungen Jahren) hin, verschweigen aber geflissentlich, dass die Prämien in der Folgezeit enorm steigen weiteren und weitere Familienmitglieder separat versichert werden müssen. Meist mangelt es auch an einer ausreichenden Gegenüberstellung von Leistungen in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Ausschlaggebend sind aber die hohen Belastungen, die man im Renten-alter auch angesichts der immer weiter dahin schmelzenden Anwartschaften befürchten muss.

Für einen anderen Mandanten konnte durch unsere Intervention bei einer Kapitallebensversicherung  gegenüber der leistenden Gesellschaft eine wesentlich höhere Verzinsung erwirkt werden, die der Versicherer zunächst verweigert hatte. Ohnehin empfehlen wir sehr dringend, sich kritisch vor Leistung einer Unterschrift bei Abschluss einer Renten- oder Kapitallebensversicherung mit den in Aussicht gestellten, oftmals unrealistischen Renditen auseinander zu setzen. Dies gilt vor allem für fondsgebundene Policen. Auch wird vielfach die staatliche Förderung nicht hinreichend genutzt (Näheres auch unter „Altersvorsorge & Rente“)

Berufsunfähigkeitsversicherung
Kürzlich suchte uns ein Mandant auf, welcher alters- und berufsmäßig normale gesundheitliche Voraussetzungen aufwies und eine entsprechende Police abschließen wollte. Er litt aber an einer seltenen, chronisch auftretenden Magen-Darm-Erkrankung, welche im Normalfall eine unabwendbares Ablehnungskriterium bedeutete. Durch intensive Verhandlung mit einem Versicherer bei sorgfältig geplanter Vorgehensweise konnte dieses Leiden gegen einen Prämienzuschlag vor einem Ausschluss bewahrt und zudem in der Police rechtsverbindlich vereinbart werden, dass der Wegfall des Zuschlages in drei Jahren überprüft wird, wenn das Leiden in dieser Zeit nicht mehr aufträte. Schließlich bewirkte unser Tätigwerden in einem Schadensfall bei Streitigkeiten beispielsweise im Rahmen der Kraftfahrt-, Haftpflicht-, Reisegepäck- oder Hausratversicherung (usw.)  schon so manche Entschädigungszahlung, bei denen die Mandanten entweder leer ausgegangen wären oder zumindest geringere Zahlungen zu erwarten gehabt hätten. Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie entsprechende Hilfe benötigen. Wir übernehmen auch gerne die gesamte schriftliche außergerichtliche Korrespondenz für Sie.

Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende
Bei dieser Klientel setzen wir beratungstechnisch ähnlich an, damit diese Personen sich vollumfänglich ihrem Kerngeschäft widmen können. Ein Schwerpunkt sind aber alle Versicherungen rund um die Berufsausübung sowie die persönliche Absicherung „im Alter“
Durch umfangreiche Recherche konnte einem im Steuerberaterberuf tätigen Mandanten eine um gut 50 % günstigere Berufshaftpflichtversicherung bei sogar noch verbessertem Versicherungsschutz beschafft werden.

Ein weiterer Mandant, Inhaber eines Garten – und Landschaftsbetriebes, hatte die Privat- und Geschäftsfahrzeuge teuer und verwaltungsaufwändig in Einzelverträgen kraftfahrtversichert. All diese Risiken konnten wesentlich preiswerter und administrationsfreundlicher nach speziell für diese Berufsgruppen zugeschnittenen Stückprämien eingedeckt werden. Der Versicherer unterzog auch das Cabrio der Ehefrau und das Kraftrad des Versicherungsnehmers dieser Systematik. Des Weiteren erhielt der Mandant noch verbesserte Konditionen und konnte zudem ohne Ratenzuschlag die Prämie vierteljährlich entrichten, für das An- und Abmelden reichte übrigens die Vorlage des Kraftfahrzeugscheines und der Abmeldebescheinigung. Selbstverständlich wurden die Rabatte weiter gepflegt und auch gestuft.

Klein- und Mittelständische Betriebe und Unternehmen
Multi-Risk-Police für mittelständisches Unternehmen:
Ein Beratungsunternehmen war sehr prämienintensiv bei der amerikanischen Muttergesellschaft und zudem mit hohen Selbstbehalten im Schadensfall versichert. Es gelang, die gesamte Deckung des Unternehmens mit den notwendigen Sach- und Haftpflichtversicherungen einschließlich Unterbrechungsdeckung wesentlich preiswerter bei einem deutschen Kompositversicherer zu gestalten. Zudem war es nach langwierigen Verhandlungen möglich, die zahlreichen Niederlassungen des Unternehmens in diversen deutschen Hauptstädten mit den dortigen unterschiedlichen länderspezifischen Rahmenbedingungen mit einzubeziehen.
Direktversicherung – Vertragsabschluss und mindestens eine Beitragszahlung vor 2005
Ein Arbeitgeber und die Arbeitnehmer konnten vereinbaren, dass die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung weiterhin mit 20 Prozent pauschal versteuert werden. Wie wiesen darauf hin, dass die Mitarbeiter sich auch für Steuerfreiheit entscheiden können, wenn die in den Altverträgen vereinbarten Leistungen mit Beiträgen bis zu 4 Prozent im Hinblick auf die Beitragsbemessungsgrenze die jetzigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, d.h., nicht übersteigen. Alternativ wurde auf die Frist des 30. Juni 2005 hingewiesen, bis zu welcher schriftlich auf die Steuerfreiheit hätte man verzichten müssen.

Nachfolgend ein Auszug aus unserem Servicerahmen

  • Ausführliche Analyse und Beratung Ihrer Gesamtrisikosituation einschließlich Schadenquoten sowie Rentas und Wertung, vor allem im Hinblick dessen, ob der Versicherungsschutz auch bedarfsgerecht ist.
  • Beratung und Check zu existenzbedrohenden Risiken wie Gesundheit, Erwerbsfähigkeit, Vermeidung von Pflegebedürftigkeit, Vermögen usw.; auf Wunsch Einreichung der Anträge
  • Beratung zu staatlich und nicht staatlicher privater Altersversorgung; auf Wunsch Einreichung der Anträge bei den Anbieten
  • Überprüfung der Rendite, Verzinsung bzw. Wertentwicklung von u.a. Lebens,- Rentenversicherungen, ggfalls mit und ohne Zusatzversicherungen
  • Abwicklung von Schadenfällen und Dokumentation
  • Einholung von Angeboten und Darstellung von Alternativkonzeptionen
  • Außergerichtliche Betreuung im Schadenfall, Übernahme von Korrespondenz mit Gutachtern, Werkstätten, Versicherungen, Behörden, usw.
  • Optimierung Ihrer Versicherungsverträge, Hilfe bei Änderung oder Beendigung sogenannter „überflüssiger“ Policen
  • Durchführung der Ausschreibung von Versicherungsleistungen und Hilfe bei der Implementierung
  • Beratung und Implementierung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV), für Arbeitgeber; Check der erworbenen Anwartschaften und ggfalls Übertragung für Arbeitnehmer
  • Durchführen von externen oder internen Seminaren bzw. Schulungen für diverse Themen (Risiko-, Versicherungs- und Versorgungssituation, gerne auch für Mitarbeiter von Unternehmen)