Honorar

Wie viel kostet die Beratung oder Vertretung?

Dies werden Sie sich – berechtigterweise – fragen?

Die Vergütung für unsere Tätigkeit bemisst sich nach den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für Rechtsanwälte (analog dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG). Es ist unserem Berufsstand somit untersagt, Courtagen oder Provisionen seitens der Gesellschaften entgegenzunehmen. Nur dann ist eine neutrale Wahrnehmung der Mandate ohne Interessenskonflikt möglich. Haben Sie Ihre Versicherungen, Bauspar-  oder Finanzdienstleistungen dagegen durch einen entsprechenden Agenten, Makler oder Mehrfachvermittler zugetragen bekommen, zahlen Sie über die Prämie jedoch hohe Summen an Courtagen, Abschluss- oder Folgeprovisionen, die sich über mehrere Jahre hinweg leicht zumindest im vierstelligen Bereich summieren können, abgesehen davon, dass Sie vielleicht lange Zeit nicht akkurat versichert waren.
Nähere Auskünfte zum erwartenden Honorar nennen wir Ihnen gerne, sobald wir Ihr individuelles Anliegen näher kennen und den Umfang der Beratung einschätzen können. Die hohe Attraktivität des Beratungshonorars werden Sie erkennen, wenn Sie erfahren welch enorme Provisionen Sie bisher an Verkäufer bezahlt haben.

Steuerlicher Hinweis
Die Finanzämter erkennen Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie an Versicherungs- bzw. Rentenberater bezahlte Honorare, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen sowie berufsständischen Versorgungsansprüchen oder aus privaten Rentenversicherungen sowie der betrieblichen Altersversorgung stehen, als Werbungskosten an
Bundesministerium für Finanzen: IV B-5-S 2255-357/97