Altersvorsorge und Rente

Schwerpunkt: private und betriebliche Altersvorsorge, Rente, Schutz gegen Verlust der Arbeitsfähigkeit sowie Pflegebedürftigkeit.

Eine unserer Kernkompetenzen besteht in der Gestaltung bzw. Optimierung Ihrer Versorgungssituation für das „Alter“, aber auch bei der Sicherung Ihrer Arbeitskraft.  Gerade das Zweitgenannte sollte zur Existenzsicherung noch vor dem komplexen Bereich „Altersvorsorge“ erledigt sein.

Auch wenn man diese Themen oftmals lange vor sich herschiebt, sollte man sich bald damit auseinandersetzen. Weder als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder selbständig Tätiger, Inhaber eines Kammerberufes, Beschäftigter in einem verbeamteten oder beamtenähnlichen Beruf kommt man um eine gründliche Analyse der eigenen Versorgungssituation angesichts immer weiter schmelzender Ansprüche aus den gesetzlichen Systemen nicht herum. Dies gilt ebenso für Hausfrauen, Schüler, Studenten, in Ausbildung Befindliche, Künstler und Publizisten und viele andere.

Der Beruf bzw. Arbeitsplatz stellt oftmals die einzige Erwerbsquelle zur Bestreitung des Lebensunterhaltes dar. Deren Verlust kann also fatal sein, gerade wenn man Familie hat oder z.B. eine Immobilie finanziert und den monatlichen Verpflichtungen bald nicht mehr nachkommt. Und noch etwas: Wer als dauerhaft Erwerbs- bzw. Berufsunfähiger kein Einkommen hat, kann auch nichts fürs Alter tun.  Das gilt seit 1.1.2001 nicht nur für die ab 2.1.1961 Geborenen, als der Gesetzgeber die frühere Erwerbsunfähigkeitsrente durch eine sogenannte Erwerbsminderungsrente ersetzte und somit faktisch abschaffte. Auch für Bürger mit Geburtstag vor diesem Datum wurde der Zugang erschwert und im übrigen die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente erheblich gesenkt. Auch für verbeamtete bzw. beamtenähnlich oder in Kammerberufen Erwerbstätigen gilt, dass in den ersten Berufsjahren kein hinreichender Erwerbsschutz besteht. Dies vor allem dann, solange die Verbeamtung auf Lebenszeit noch nicht vollzogen ist.

Und: Wer aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen keinen Berufsunfähigkeitsschutz bekommt, für den gibt es andere Alternativen!

Private Vorsorge für das Alter: Auch die Leistungen bzw. Anwartschaften aus den gesetzlichen Altersversorgungssystemen werden von Jahr zu Jahr geringer, viele Menschen können gerade in körperlich anspruchsvollen Berufen Ihre Tätigkeiten bis zur Erreichung des 67. Lebensjahres gar nicht mehr ausüben. Aber auch normale „Büroberufe“ unterliegen heutzutage einem immer stärkeren Leistungs- und Kostendruck, so dass frühzeitig die Absicherung der Arbeitskraft und spätere Verbesserung der Versorgungssituation im Alter  in Angriff genommen werden sollte.

Pflegerisiko: Glücklicherweise steigt auch mehr und mehr das Bewußtsein für die Vorsorge – ebenso wie die Zahl der Pflegepersonen –  für eine mögliche Pflegebedürftigkeit in späteren Jahren, wie uns die gehäuften Mandate in letzter Zeit bestätigen. Die Bedeutung dieses Themas findet ja glücklicherweise nunmehr vermehrt sowohl in Medien als auch durch den Gesetzgeber Beachtung.

Je früher, man beginnt, desto besser
Mit unserer hohen Kompetenz und langen Erfahrungen finden wir auch für Sie die passende Lösung  und ausgewogenen Mix – Neutralität und Unabhängigkeit selbstverständlich eingeschlossen. Unsere tägliche Praxis bestätigt uns laufend, dass in diesen existenziellen Dingen bei vielen unserer Mandanten umfängliche Deckungslücken bestehen oder Fehler beim Abschluss von Policen gemacht wurden. Gerade für Arbeitnehmer sind die seit 2002 und 2005 eingeführten staatliche geförderten Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorgeprodukte grundsätzlich die erste Wahl. Sprechen Sie mit uns darüber.